Netzentgelte Strom
Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV haben wir die Netzentgelte zum 01.01.2021 angepasst. Die endgültigen Netzentgelte wurden veröffentlicht. Die Höhe entnehmen Sie bitte den nachstehend aufgeführten Preisblättern.
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Dokumente
Abgaben
Meldung zur KWKG-Umlage
- Meldung zur KWKG-Umlage durch Letztverbraucher 2024
- Meldung zur KWKG-Umlage durch Letztverbraucher 2023
- Meldung zur KWKG-Umlage durch Letztverbraucher 2022
- Meldung zur KWKG-Umlage durch Letztverbraucher 2021
Konzessionsabgabe und Umlagen
- Konzessionsabgabe ab 01.01.2025
- Konzessionsabgabe und Umlagen ab 01.01.2023
- Konzessionsabgabe und Umlagen ab 01.01.2022
- Konzessionsabgabe und Umlagen ab 01.01.2021
Bezüglich der Umlagen verweisen wir auf die Internetseite www.netztransparenz.de.
Digitale Messtechnik
- Preisblatt für intelligente/moderne Messeinrichtungen ab 01.01.2025 - für den Anschlussnutzer, Anlagenbetreiber bzw. Lieferanten bei Übernahme
- Preisblatt für intelligente/moderne Messeinrichtungen ab 01.01.2025 - für Anschlussbetreiber
- Preisblatt für intelligente/moderne Messeinrichtungen ab 01.01.2025 - Zusatzleistung für Energieversorgungsunternehmen, Direktvermarktungsunternehmen, Letztverbraucher, Anschlussbegehrende nach EEG, Anlagenbetreiber und Anschlussnehmer
- Preisblatt für intelligente/moderne Messeinrichtungen ab 01.01.2021
- Preisblatt für intelligente/moderne Messeinrichtungen ab 01.01.2020
Mehr- und Mindermegenabrechnung
Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zugrunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten diese Differenzmenge.
Die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zugrunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), stellt der Netzbetreiber die Differenzmenge dem Lieferanten in Rechnung.
Die Netzgesellschaft Eisenberg mbH rechnet die Mehr-/Mindermengen mit den vom BDEW veröffentlichten Mehr-/Mindermengenpreisen ab. Die Mehr- oder Mindermengen werden zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe vergütet bzw. berechnet.
Veröffentlichte SLP-Jahres-Mehr-/Mindermengenpreise auf www.bdew.de.