Netzzugang
Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang und schafft Transparenz.
Grundlage dafür bildet § 20 Abs. 1 des am 7. Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie dessen dazugehörige Verordnungen über den Zugang zu Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen.
Musterverträge
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Netzbetreiber sind verpflichtet, den Netzzugang nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei zu gewähren. Zur Ausgestaltung des Netzzugangs haben Netznutzer (als Lieferant oder Letztverbraucher) und Netzbetreiber einen Netznutzungsvertrag für jede Entnahmestelle abzuschließen.