Hausanschluss

Sie planen den Bau eines Eigenheimes? Kein Problem. Alle dafür benötigten Informationen für Strom und Gas haben wir hier für Sie zusammengestellt. Wir erledigen für Sie Ihre Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz einfach, kompetent und schnell. Somit steht Ihnen Ihr Hausanschluss zügig zur Verfügung.

Ein Standard-Hausanschluss für Erdgas verbindet die Anlage Ihres Wohnhauses mit dem Erdgasortsnetz. Er beginnt an der Abzweigstelle der Verteilnetzleitung und endet an der Schraubverbindung des Gasdruckreglers. Dieser ist die Übergabestelle von unserem Netz zu Ihnen.

Damit wir Ihre Netzanschlüsse erstellen können, muss von Ihrer Baufirma die Gebäudeeinführung zum Durchführen der Anschlussleitungen vorab gas- und wasserdicht in die Bodenplatte bzw. Kellerwand eingebaut sein. Die hierfür geltenden Regeln der Normen und Technik haben wir für Sie zusammengestellt. Sprechen Sie die vorbereitenden Arbeiten bitte frühzeitig mit Ihrer Baufirma ab um unnötige Kosten zu umgehen. Gerne können Sie sich auch direkt an uns wenden.

Installateure

Möchten Sie einen neuen Hausanschluss oder Ihren bestehenden Hausanschluss verändern, benötigen wir einige Daten zu Ihrem Anschluss. Hierzu wenden Sie sich an einen Installateur Ihrer Wahl.

Allgemeines
  • ANG – Anmeldung zum Anschluss an das Gasnetz
  • Preisblatt
    (Anlage zu den Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)
Netzanschlussvertrag

Der Netzanschluss verbindet das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der Gasanlage des Anschlussnehmers (Eigentümer der Immobilie), gerechnet von der Versorgungsleitung bis zu den Innenleitungen der Gebäude und Grundstücke. Der Netzanschlussvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber. Gegenstand des Vertrages ist der Netzanschluss, der die Gasanlage des Kunden mit dem Verteilnetz des Netzbetreibers zur Entnahme von Gas (Ausspeisung) verbindet. Die tatsächliche Belieferung mit Gas ist nicht Bestandteil des Vertrages, die Modalitäten der Belieferung werden durch den zwischen Lieferant und Kunden separat abzuschließenden Gasliefervertrag ausgestaltet.

Technische Mindestanforderungen

Für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen von anderen Gasverteilnetzen und Direktleitungen an das Gasverteilnetz der Netzgesellschaft Eisenberg mbH gelten weiterhin die Technischen Anschlussbedingungen (G 2000).

Auskunft über Versorgungsanlagen

Leistungen zur Bestandsauskunft werden standardmäßig kostenlos ausgegeben. Bei Widersprüchen oder unvollständigen Angaben zum Auskunftsbereich kann eine Bearbeitung durch die Leitungsauskunft nicht erfolgen!

Als Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind wir gemäß § 19 Abs. 2 EnWG verpflichtet, unter Berücksichtigung den nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss sogenannte technische Mindestanforderungen festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.

Der Anschluss einer Anlage des Anschlussnehmers an das Gasversorgungsnetz erfolgt auf Basis gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.

Ein Standard-Hausanschluss für Erdgas verbindet das Erdgasortsnetz mit Ihrer Anlage in Ihrem Wohnhaus. Er beginnt an der Abzweigstelle der Verteilnetzleitung und endet an der Schraubverbindung des Gasdruckreglers, der zugleich die Übergabestelle von unserem Netz zu Ihrem ist.

Damit wir Ihre Netzanschlüsse erstellen können, muss zum Durchführen der Anschlussleitungen die Gebäudeeinführung von Ihrer Baufirma vorab in die Bodenplatte bzw. Kellerwand gas- und wasserdicht eingebaut sein. Hierfür gelten anerkannte Regeln der Technik und Normen. Mit dem Einbau von zertifizierten Ein-/ oder Mehrspartenhauseinführungen werden diese Anforderungen erfüllt. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sprechen Sie die vorbereitenden Arbeiten bitte frühzeitig mit Ihrer Baufirma ab. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

G2000
Technische Hinweise