Hausanschluss

Sie planen den Bau eines Eigenheimes? Kein Problem. Alle dafür benötigten Informationen für Strom und Gas haben wir hier für Sie zusammengestellt. Wir erledigen für Sie Ihre Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz einfach, kompetent und schnell. Somit steht Ihnen Ihr Hausanschluss zügig zur Verfügung.

Installateure

Möchten Sie einen neuen Hausanschluss oder Ihren bestehenden Hausanschluss verändern, benötigen wir einige Daten zu Ihrem Anschluss. Hierzu wenden Sie sich an einen Installateur Ihrer Wahl.

Netzanschlussvertrag

Bitte teilen Sie uns den Anschluss Ihres Bauvorhabens rechtzeitig mit, damit der Netzanschluss termingerecht ausgeführt werden kann. Für die Anmeldung wenden Sie sich an Ihr Installationsunternehmen vor Ort oder direkt an uns.

Vor der Installation des eigentlichen Hausanschlusses müssen Baustellen durch besondere Anschluss- und Verteilerschränke mit elektrischer Energie versorgt werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Baustromanschluss rechtzeitig durch Ihren Elektroinstallateur angemeldet wird.

Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussinhaber (Eigentümer der Immobilie) und dem Netzbetreiber abgeschlossen und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Der Abschluss eines Netzanschlussvertrages wird bei Neubau eines an das Elektroenergieversorgungsnetz anzuschließenden Objektes oder bei Veränderung des Netzanschlusses eines bereits bestehenden Objektes erforderlich. Die tatsächliche Belieferung mit Strom ist nicht Bestandteil des Vertrages, die Modalitäten der Belieferung werden durch den zwischen Lieferant und Kunden separat abzuschließenden Stromliefervertrag ausgestaltet.

Technische Mindestanforderungen
Auskunft über Versorgungsanlagen

Leistungen zur Bestandsauskunft werden standardmäßig kostenlos ausgegeben. Bei Widersprüchen oder unvollständigen Angaben zum Auskunftsbereich kann eine Bearbeitung durch die Leitungsauskunft nicht erfolgen!

Isolierung von Freileitungen

Sowohl der Eigentümer, als auch ein Dienstleister (z.B. Dachdecker) kann die Isolierung einer Niederspannungsfreileitung beauftragen. Bitte beachten Sie, dass vor Beauftragung der Freileitungsisolierung als Dienstleister auf jeden Fall die Genehmigung des Eigentümers einzuholen ist.