Musterverträge

Musterverträge zum Messstellenbetrieb

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) stellt die Netzgesellschaft Eisenberg GmbH (NGE) die nachfolgenden Musterverträge bereit. Diese regeln die Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb in unserem Netzgebiet.

Hier finden Sie mehr Informationen zu den Musterverträgen im Elektrizitäts- und Erdgasverteilernetz der Netzgesellschaft Eisenberg mbH. Die hier eingestellten Vertragsmuster entsprechen vollumfänglich dem durch die Bundesnetzagentur festgelegten Standardverträgen.


Gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 29.08.2016 ist der Messstellenbetrieb inklusive Messung Aufgabe des Netzbetreibers in seiner Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung ist ein Messstellenbetreiberrahmenvertrag zwischen Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Punkt 3 Messstellenbetriebsgesetz in der unveränderten Fassung gemäß Beschluss BK6-17-042 der BNetzA vom 23.08.2017 erforderlich. Der hier veröffentlichte Vertrag entspricht dem Wortlaut des oben genannten Beschlusses der BNetzA.

Dokumente Strom


Dokumente Gas

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 29.08.2016 ist der Messstellenbetrieb inklusive Messung Aufgabe des Netzbetreibers in seiner Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung ist ein Messstellenbetreiberrahmenvertrag zwischen Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Punkt 3 Messstellenbetriebsgesetz in der unveränderten Fassung gemäß Beschluss BK6-17-042 der BNetzA vom 23.08.2017 erforderlich. Der hier veröffentlichte Vertrag entspricht dem Wortlaut des oben genannten Beschlusses der BNetzA.