Musterverträge

Musterverträge zum Messstellenbetrieb

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) stellt die Netzgesellschaft Eisenberg GmbH (NGE) die nachfolgenden Musterverträge bereit. Diese regeln die Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb in unserem Netzgebiet.

Hier finden Sie mehr Informationen zu den Musterverträgen im Elektrizitäts- und Erdgasverteilernetz der Netzgesellschaft Eisenberg mbH. Die hier eingestellten Vertragsmuster entsprechen vollumfänglich dem durch die Bundesnetzagentur festgelegten Standardverträgen.


Gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 29.08.2016 ist der Messstellenbetrieb inklusive Messung Aufgabe des Netzbetreibers in seiner Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung ist ein Messstellenbetreiberrahmenvertrag zwischen Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Punkt 3 Messstellenbetriebsgesetz in der unveränderten Fassung gemäß Beschluss BK6-17-042 der BNetzA vom 23.08.2017 erforderlich. Der hier veröffentlichte Vertrag entspricht dem Wortlaut des oben genannten Beschlusses der BNetzA.


Dokumente Strom
Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Messstellenbetreiber und weiteren Marktteilnehmern, insbesondere Energieversorgern.

Er bildet die Grundlage für:

  • die organisatorischen Abläufe
  • den technischen Datenaustausch
  • die einheitliche Abwicklung der Prozesse im Messstellenbetrieb

Hier finden Sie den Messstellenbetreiberrahmenvertrag sowie das zugehörige Kontaktdatenblatt.


Messstellenvertrag Strom

Damit Ihr Energieverbrauch korrekt erfasst und abgerechnet werden kann, braucht es eine zuverlässige Messtechnik. Der sogenannte Messstellenvertrag regelt den Betrieb Ihrer Messeinrichtung – also Ihres Stromzählers.

Grundlage dafür ist das Messstellenbetriebsgesetz. Es legt fest, wie moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme eingesetzt und betrieben werden.

Mit dem Messstellenvertrag stellen wir sicher, dass:

  • Ihr Zähler ordnungsgemäß installiert und betrieben wird
  • Ihre Verbrauchsdaten sicher erfasst und übermittelt werden
  • alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden

 

Ihre Strom Messstellenvertragsunterlagen im Überblick

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente rund um Ihren Messstellenvertrag:

 

Weitere Bestandteile des Messstellenvertrags

Zum Messstellenvertrag gehören außerdem folgende Anlagen:

  • Anlage A – Preisblatt Strom
    Übersicht über die aktuell gültigen Preise zum Zeitpunkt des Vertrages

Dokumente Gas

Messstellenbetreiberrahmenvertrag