Netzentgelte
Einführung
Die Nutzer des Gasnetzes der Netzgesellschaft Eisenberg mbH entrichten Netzentgelte entsprechend der Anschlussnetzebene ihrer jeweiligen Entnahmestelle. In diesen Entgelten sind die Kosten für die Inanspruchnahme aller vorgelagerten Netzebenen bereits enthalten.
Wir sichern Ihnen eine faire, objektive und diskriminierungsfreie Behandlung bei der Netznutzung zu – auf Basis transparenter Kriterien. Rechtsgrundlage hierfür ist das am 7. Juli 2005 in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die darauf aufbauenden Verordnungen:
- Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
- Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)
Mit dem Inkrafttreten der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) am 6. November 2007 wurde die bis dahin kostenbasierte Entgeltbildung durch ein System der Anreizregulierung ersetzt. Ziel ist es, die Effizienz der Netzbetreiber zu steigern und gleichzeitig stabile, nachvollziehbare Netzentgelte sicherzustellen.
Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV haben wir die Netzentgelte zum 01.01.2021 angepasst. Die endgültigen Netzentgelte wurden veröffentlicht. Die Höhe entnehmen Sie bitte den nachstehend aufgeführten Preisblättern.
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Netzentgelt Gas ab 01.01.2025 PDF-Dokument 454kB
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Netzentgelt Gas ab 01.01.2024 PDF-Dokument 202kB
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Netzentgelt Gas ab 01.01.2023 PDF-Dokument 128kB
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Netzentgelt Gas ab 01.01.2022 PDF-Dokument 454kB
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Netzentgelt Gas ab 01.01.2021 PDF-Dokument 83kB
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Netzentgelt Gas ab 01.01.2020 PDF-Dokument 59kB
Preisblätter mit Lastgangmessung
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Netzentgelte Gas ab 01.01.2025 PDF-Dokument 440kB
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Netzentgelte Gas ab 01.01.2024 PDF-Dokument 202kB
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Netzentgelte Gas ab 01.01.2023 PDF-Dokument 128kB
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Netzentgelte Gas ab 01.01.2022 PDF-Dokument 440kB
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Netzentgelte Gas ab 01.01.2021 PDF-Dokument 463kB
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Netzentgelte Gas ab 01.01.2020 PDF-Dokument 59kB
Preisblätter ohne Lastgangmessung
Mehr- und Mindermengenabrechnung
Die gesetzliche Grundlage für die Mehr-/Mindermengenabrechnung ist in der Gasnetzzugangsverordnung beschrieben. Mehr-oder Mindermengen ergeben sich aus der Differenz der bilanzierten Menge für eine Lieferstelle und dem tatsächlichen Verbrauch der jeweiligen Lieferstelle für einen definierten Zeitraum.
Die Ermittlung und Abrechnung der Mehr-/Mindermengen wird gemäß dem Bilanzkreismanagement-Leitfaden und der aktuell gültigen Kooperationsvereinbarung Gas durchgeführt. Für jeden Ausspeisepunkt wird hierbei die Allokation dem Verbrauch pro Ausspeisepunkt im relevanten Mehr-/Mindermengenzeitraum gegenübergestellt. Für die Ermittlung gilt:
- Allokation > Verbrauch = Mehrmenge
- Allokation < Verbrauch = Mindermenge
Die ermittelten Mehr-/Mindermengen werden vom Ausspeisenetzbetreiber sowohl gegenüber dem Transportkunden, als auch gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen im INVOIC-Format abgerechnet.