Netzentgelte

Die Nutzer des Netzes der Netzgesellschaft Eisenberg mbH entrichten Netzentgelte entsprechend der Anschlussnetzebene ihrer Entnahmestelle im Stromnetz der Netzgesellschaft Eisenberg mbH. Im Netzentgelt sind die Kosten für die Inanspruchnahme aller vorgelagerten Netzebenen enthalten.

Wir garantieren Ihnen für die Netznutzung eine faire Behandlung nach transparenten, diskriminierungsfreien und objektiven Kriterien. Die Grundlage dafür bildet das am 7. Juli 2005 in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz sowie die dazugehörigen Verordnungen über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung) und der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005.

Mit Inkrafttreten der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zum 6. November 2007 erfolgte hinsichtlich der Entgeltbildung für die Nutzung der Strom- und Gasnetze ein grundlegender Paradigmenwechsel. Die bislang durchgeführte kostenbasierte Entgeltbildung wurde durch die Anreizregulierung abgelöst.

Preisblätter

Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV haben wir die Netzentgelte zum 01.01.2021 angepasst. Die endgültigen Netzentgelte wurden veröffentlicht. Die Höhe entnehmen Sie bitte den nachstehend aufgeführten Preisblättern.

Zum Öffnen der Dokumente benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader. Die aktuelle Version können Sie auf den Seiten von Adobe gratis herunterladen.

 

Mit Lastgangmessung

 

Ohne Lastgangmessung

Mehr- und Mindermengenabrechnung

Die gesetzliche Grundlage für die Mehr-/Mindermengenabrechnung ist in der Gasnetzzugangsverordnung beschrieben. Mehr-oder Mindermengen ergeben sich aus der Differenz der bilanzierten Menge für eine Lieferstelle und dem tatsächlichen Verbrauch der jeweiligen Lieferstelle für einen definierten Zeitraum.

Die Ermittlung und Abrechnung der Mehr-/Mindermengen wird gemäß dem Bilanzkreismanagement-Leitfaden und der aktuell gültigen Kooperationsvereinbarung Gas durchgeführt. Für jeden Ausspeisepunkt wird hierbei die Allokation dem Verbrauch pro Ausspeisepunkt im relevanten Mehr-/Mindermengenzeitraum gegenübergestellt. Für die Ermittlung gilt:

  • Allokation > Verbrauch = Mehrmenge
  • Allokation < Verbrauch = Mindermenge

Die ermittelten Mehr-/Mindermengen werden vom Ausspeisenetzbetreiber sowohl gegenüber dem Transportkunden, als auch gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen im INVOIC-Format abgerechnet.