Preisblatt / Entgelte
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) haben wir als Verteilnetzbetreiber die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers übernommen. Als ein Bestandteil des Gesetzes regelt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) den flächendeckenden Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Für den Einbau, Betrieb und Wartung sind Preisobergrenzen festgelegt, die dem Kunden für die Messstelle in Rechnung gestellt werden dürfen.
Gemäß § 37 des MsbG informieren wir Sie nachfolgend über die Preise für Standardleistungen nach § 35 Absatz 1 MsbG und mögliche Zusatzleistungen im Sinne von § 35 Absatz 2 MsbG.
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Preise für Anschlussnutzer PDF-Dokument 150kB
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Preise für Anschlussbetreiber PDF-Dokument 148kB
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Preise für Energieversorgungsunternehmen PDF-Dokument 152kB
Preisblätter für Messstellenbetriebe
Mehr- und Mindermengenabrechnung
Mehr- und Mindermegenabrechnung
Die gesetzliche Grundlage für die Mehr-/Mindermengenabrechnung ist in der Gasnetzzugangsverordnung beschrieben. Mehr-oder Mindermengen ergeben sich aus der Differenz der bilanzierten Menge für eine Lieferstelle und dem tatsächlichen Verbrauch der jeweiligen Lieferstelle für einen definierten Zeitraum.
Die Ermittlung und Abrechnung der Mehr-/Mindermengen wird gemäß dem Bilanzkreismanagement-Leitfaden und der aktuell gültigen Kooperationsvereinbarung Gas durchgeführt. Für jeden Ausspeisepunkt wird hierbei die Allokation dem Verbrauch pro Ausspeisepunkt im relevanten Mehr-/Mindermengenzeitraum gegenübergestellt. Für die Ermittlung gilt:
- Allokation > Verbrauch = Mehrmenge
- Allokation < Verbrauch = Mindermenge
Die ermittelten Mehr-/Mindermengen werden vom Ausspeisenetzbetreiber sowohl gegenüber dem Transportkunden, als auch gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen im INVOIC-Format abgerechnet.