Hausanschluss

Sie planen den Bau eines Eigenheimes? Kein Problem. Alle dafür benötigten Informationen für Strom und Gas haben wir hier für Sie zusammengestellt. Wir erledigen für Sie Ihre Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz einfach, kompetent und schnell. Somit steht Ihnen Ihr Hausanschluss zügig zur Verfügung.

Allgemeines

Bitte füllen Sie nachfolgende Dokumente gemeinsam mit Ihrem Installateursunternehmen aus:

Netzanschlussvertrag

Bitte teilen Sie uns den Anschluss Ihres Bauvorhabens rechtzeitig mit, damit der Netzanschluss termingerecht ausgeführt werden kann. Für die Anmeldung wenden Sie sich an Ihr Installationsunternehmen vor Ort oder direkt an uns.

Vor der Installation des eigentlichen Hausanschlusses müssen Baustellen durch besondere Anschluss- und Verteilerschränke mit elektrischer Energie versorgt werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Baustromanschluss rechtzeitig durch Ihren Elektroinstallateur angemeldet wird.

Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussinhaber (Eigentümer der Immobilie) und dem Netzbetreiber abgeschlossen und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Der Abschluss eines Netzanschlussvertrages wird bei Neubau eines an das Elektroenergieversorgungsnetz anzuschließenden Objektes oder bei Veränderung des Netzanschlusses eines bereits bestehenden Objektes erforderlich. Die tatsächliche Belieferung mit Strom ist nicht Bestandteil des Vertrages, die Modalitäten der Belieferung werden durch den zwischen Lieferant und Kunden separat abzuschließenden Stromliefervertrag ausgestaltet.

Technische Mindestanforderungen

Auskunft über Versorgungsanlagen

Die Netzgesellschaft Eisenberg mbH bietet standardmäßig eine kostenlose Auskunft über vorhandene Versorgungsleitungen im angefragten Bereich an. Voraussetzung ist, dass Sie uns vollständige und widerspruchsfreie Angaben zum Auskunftsgebiet liefern.

Hinweis:

Sollten die Angaben unvollständig oder widersprüchlich sein, kann keine Bearbeitung erfolgen.

Isolierung von Freileitungen

Sowohl der Eigentümer, als auch ein Dienstleister (z.B. Dachdecker) kann die Isolierung einer Niederspannungsfreileitung beauftragen. Bitte beachten Sie, dass vor Beauftragung der Freileitungsisolierung als Dienstleister auf jeden Fall die Genehmigung des Eigentümers einzuholen ist.