Netzentgelte
Einführung
Die Nutzer des Netzes der Netzgesellschaft Eisenberg mbH entrichten Netzentgelte entsprechend der Anschlussnetzebene ihrer Entnahmestelle im Stromnetz der Netzgesellschaft Eisenberg mbH. Im Netzentgelt sind die Kosten für die Inanspruchnahme aller vorgelagerten Netzebenen enthalten.
Wir garantieren Ihnen für die Netznutzung eine faire Behandlung nach transparenten, diskriminierungsfreien und objektiven Kriterien. Die Grundlage dafür bildet das am 7. Juli 2005 in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz sowie die dazugehörigen Verordnungen über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung) und der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005.
Mit Inkrafttreten der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zum 6. November 2007 erfolgte hinsichtlich der Entgeltbildung für die Nutzung der Strom- und Gasnetze ein grundlegender Paradigmenwechsel. Die bislang durchgeführte kostenbasierte Entgeltbildung wurde durch die Anreizregulierung abgelöst.
Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV haben wir die Netzentgelte zum 01.01.eines Kalenderjahres angepasst. Die Höhe entnehmen Sie bitte den nachstehend aufgeführten Preisblättern.
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Netzentgelte Strom ab 01.01.2025 PDF-Dokument 1615kB
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Netzentgelte Strom ab 01.01.2024 PDF-Dokument 256kB
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Netzentgelte Strom ab 01.01.2023 PDF-Dokument 84kB
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Netzentgelte Strom ab 01.01.2022 PDF-Dokument 1545kB
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Netzentgelte Strom ab 01.01.2021 PDF-Dokument 1414kB
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Netzentgelte Strom ab 01.01.2020 PDF-Dokument 56kB
Preisblätter mit Lastgangmessung
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Netzentgelte Strom ab 01.01.2025 PDF-Dokument 1645kB
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Netzentgelte Strom ab 01.01.2024 PDF-Dokument 256kB
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Netzentgelte Strom ab 01.01.2023 PDF-Dokument 1642kB
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Netzentgelte Strom ab 01.01.2022 PDF-Dokument 1642kB
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Netzentgelte Strom ab 01.01.2021 PDF-Dokument 1636kB
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Netzentgelte Strom ab 01.01.2020 PDF-Dokument 68kB
Preisblätter ohne Lastgangmessung
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Zusätzliche Dienstleistungen ab 01.01.2024 PDF-Dokument 652kB
Zusätzliche Leistungen
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Meldung KWKG-Umlage Letztverbraucher 2024 PDF-Dokument 659kB
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Meldung KWKG-Umlage Letztverbraucher 2023 PDF-Dokument 659kB
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Meldung KWKG-Umlage Letztverbraucher 2022 PDF-Dokument 659kB
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Meldung KWKG-Umlage Letztverbraucher 2021 PDF-Dokument 659kB
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Konzessionsabgabe und Umlagen ab 01.01.2023 PDF-Dokument 1415kB
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Konzessionsabgabe und Umlagen ab 01.01.2022 PDF-Dokument 1546kB
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Konzessionsabgabe und Umlagen ab 01.01.2021 PDF-Dokument 1414kB
Dokumente zu Abgaben
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Vermiedene Netzentgelte ab 01.01.2021 PDF-Dokument 439kB
Vermiedene Netzentgelte
Digitale Messtechnik
Mehr- und Mindermengenabrechnung
Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zugrunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten diese Differenzmenge.
Die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zugrunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), stellt der Netzbetreiber die Differenzmenge dem Lieferanten in Rechnung.
Die Netzgesellschaft Eisenberg mbH rechnet die Mehr-/Mindermengen mit den vom BDEW veröffentlichten Mehr-/Mindermengenpreisen ab. Die Mehr- oder Mindermengen werden zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe vergütet bzw. berechnet.
Veröffentlichte SLP-Jahres-Mehr-/Mindermengenpreise auf www.bdew.de.