Netzentgelte
Die Nutzer des Netzes der Netzgesellschaft Eisenberg mbH entrichten Netzentgelte entsprechend der Anschlussnetzebene ihrer Entnahmestelle im Stromnetz der Netzgesellschaft Eisenberg mbH. Im Netzentgelt sind die Kosten für die Inanspruchnahme aller vorgelagerten Netzebenen enthalten.
Wir garantieren Ihnen für die Netznutzung eine faire Behandlung nach transparenten, diskriminierungsfreien und objektiven Kriterien. Die Grundlage dafür bildet das am 7. Juli 2005 in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz sowie die dazugehörigen Verordnungen über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung) und der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005.
Mit Inkrafttreten der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zum 6. November 2007 erfolgte hinsichtlich der Entgeltbildung für die Nutzung der Strom- und Gasnetze ein grundlegender Paradigmenwechsel. Die bislang durchgeführte kostenbasierte Entgeltbildung wurde durch die Anreizregulierung abgelöst.
Preisblätter
Gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 und 4 ARegV haben wir die Netzentgelte zum 01.01.eines Kalenderjahres angepasst. Die Höhe entnehmen Sie bitte den nachstehend aufgeführten Preisblättern.
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Mit Lastgangmessung
- Netzentgelte mit Lastgangmessung ab 01.01.2025
- Netzentgelte mit Lastgangmessung ab 01.01.2024
- Netzentgelte mit Lastgangmessung ab 01.01.2023
- Netzentgelte mit Lastgangmessung ab 01.01.2022
- Netzentgelte mit Lastgangmessung ab 01.01.2021
- Netzentgelte mit Lastgangmessung ab 01.01.2020
Ohne Lastgangmessung
- Netzentgelte ohne Lastgangmessung ab 01.01.2025
- Netzentgelte ohne Lastgangmessung ab 01.01.2024
- Netzentgelte ohne Lastgangmessung ab 01.01.2023
- Netzentgelte ohne Lastgangmessung ab 01.01.2022
- Netzentgelte ohne Lastgangmessung ab 01.01.2021
- Netzentgelte ohne Lastgangmessung ab 01.01.2020
Zusätzliche Leistungen
Abgaben
Meldung zur KWKG-Umlage
- Meldung zur KWKG-Umlage durch Letztverbraucher 2024
- Meldung zur KWKG-Umlage durch Letztverbraucher 2023
- Meldung zur KWKG-Umlage durch Letztverbraucher 2022
- Meldung zur KWKG-Umlage durch Letztverbraucher 2021
Konzessionsabgabe und Umlagen
- Konzessionsabgabe und Umlagen ab 01.01.2023
- Konzessionsabgabe und Umlagen ab 01.01.2022
- Konzessionsabgabe und Umlagen ab 01.01.2021
Digitale Messtechnik
- Preisblatt für intelligente/moderne Messeinrichtungen ab 01.01.2021
- Preisblatt für intelligente/moderne Messeinrichtungen ab 01.01.2020
Vermiedene Netzentgelte
Mehr- und Mindermengenabrechnung
Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zugrunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten diese Differenzmenge.
Die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zugrunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), stellt der Netzbetreiber die Differenzmenge dem Lieferanten in Rechnung.
Die Netzgesellschaft Eisenberg mbH rechnet die Mehr-/Mindermengen mit den vom BDEW veröffentlichten Mehr-/Mindermengenpreisen ab. Die Mehr- oder Mindermengen werden zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe vergütet bzw. berechnet.
Veröffentlichte SLP-Jahres-Mehr-/Mindermengenpreise auf www.bdew.de.