Einspeiseanlagen
Sie möchten eine Erzeugungsanlage und/oder einen Speicher in Betrieb nehmen? Die Errichtung und Inbetriebnahme solcher Anlagen erfordert einige Arbeitsschritte. Um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich und ggf. Ihren Installateur mit dem Prozess zum Netzanschluss und EEG-Förderung vertraut zu machen. Den damit verbundenen Prüfungsaufwand und die dazu benötigten Unterlagen werden wir gemeinsam in den Griff bekommen – Schritt für Schritt und persönlich. Daher melden Sie sich gerne bei uns oder nutzen Sie das Netzanschlussportal.
Erzeugungsanlagen
Anmeldeunterlagen:
- E1 – Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- E2- Datenblatt für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- E3 – Datenblatt für Speicher
- E4 – Einheitenzertifikat
- E5 – Prüfbericht „Netzrückwirkung“ für Erzeugungseinheiten mit Eingangsstrom >75 A
- E6 – Zertifikat für Netz- und Anlagenschutz
- E7 – Anforderungen Prüfbericht zum NA-Schutz
- E8 – Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlagen und/oder Speicher
- E9 – Betriebserlaubnisverfahren
- Datenerfassungsblatt für Anmeldung einer „steckerfertigen Erzeugungsanlage“ bis 600 VA
Photovoltaikanlagen
Meldung an BNetzA
Steckerfertige Balkonanlagen
Nach Anschluss einer steckerfertigen Balkonanlage ist der Einbau eines Zwei-Energierichtungszähler erforderlich. Sollte dieser bislang nicht verbaut sein, erfolgt ein Wechsel durch die Netzgesellschaft Eisenberg mbH gemäß den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) in eine moderne Messeinrichtung (mit Erfassung beider Energierichtungen) bzw. intelligentes Messsystem.. Sollte die Netzgesellschaft Eisenberg mbH nicht der zuständige Messstellenbetreiber sein, hat der Anlagenbetreiber den Zählerwechsel über seinen beauftragten Messstellenbetreiber zu veranlassen.
Weitere Dokumente
Biomasseanlagen
Inbetriebnahme ab 01.01.2021
Weitere Dokumente
- Anlage 1 – Biomethaneinsatz
- Anlage 2 – Besondere Vergütung Biomasse
- Meldeformular Flexibilitätsprämie
- Meldeformular Flexibilitätszuschlag
Windenergieanlagen
Inbetriebnahme ab 01.01.2021
Inbetriebnahme ab 01.01.2017 bis 31.12.2020
Weiteres
Änderung der Bankverbindung
Alle förderungsrelevanten Änderungen zu einer Erzeugungsanlage sind über das Marktstammdatenregister zu melden. Für Änderungen bezüglich des Zahlungsverkehrs, nutzen Sie bitte nachfolgenden Vordruck.
Bilanzkreiszuordnung und Direktvermarktung
- Meldeformular Flexibilitätsprämie
- Erklärung zum Nachweis über die Fernsteuerbarkeit gemäß § 20 Abs. 2 EEG 2017