Einspeiseanlagen

Sie möchten eine Erzeugungsanlage und/oder einen Speicher in Betrieb nehmen? Die Errichtung und Inbetriebnahme solcher Anlagen erfordert einige Arbeitsschritte. Um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich und ggf. Ihren Installateur mit dem Prozess zum Netzanschluss und EEG-Förderung vertraut zu machen. Den damit verbundenen Prüfungsaufwand und die dazu benötigten Unterlagen werden wir gemeinsam in den Griff bekommen – Schritt für Schritt und persönlich. Daher melden Sie sich gerne bei uns oder nutzen Sie das Netzanschlussportal.

Erzeugungsanlagen

Anmeldeunterlagen:

Photovoltaikanlagen

Meldung an BNetzA

Steckerfertige Balkonanlagen

Nach Anschluss einer steckerfertigen Balkonanlage ist der Einbau eines Zwei-Energierichtungszähler erforderlich. Sollte dieser bislang nicht verbaut sein, erfolgt ein Wechsel durch die Netzgesellschaft Eisenberg mbH gemäß den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) in eine moderne Messeinrichtung (mit Erfassung beider Energierichtungen) bzw. intelligentes Messsystem.. Sollte die Netzgesellschaft Eisenberg mbH nicht der zuständige Messstellenbetreiber sein, hat der Anlagenbetreiber den Zählerwechsel über seinen beauftragten Messstellenbetreiber zu veranlassen.

Weitere Dokumente

Biomasseanlagen

Inbetriebnahme ab 01.01.2021

Weitere Dokumente

Windenergieanlagen

Inbetriebnahme ab 01.01.2021

Inbetriebnahme ab 01.01.2017 bis 31.12.2020

Weiteres

Änderung der Bankverbindung

Alle förderungsrelevanten Änderungen zu einer Erzeugungsanlage sind über das Marktstammdatenregister zu melden. Für Änderungen bezüglich des Zahlungsverkehrs, nutzen Sie bitte nachfolgenden Vordruck.

Bilanzkreiszuordnung und Direktvermarktung

Abrechnung der Stromeinspeisung

Inanspruchnahme Stromsteuerbefreiung

Übermittlung der Zählerstände