Gleichbehandlung
Gleichbehandlung
Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen sind nach § 7a Abs. 5 EnWG verpflichtet ein Gleichbehandlungsprogramm festzulegen. Ein Bericht über die getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres ist jährlich, spätestens zum 31. März, der Bundesnetzagentur vorzulegen und zu veröffentlichen. Diesen finden Sie nachfolgend:
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Gleichbehandlungsbericht PDF-Dokument 3283kB