Für Lieferanten

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

Mit aller Energie für Sie

Für Kunden

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Für Installateure

Technischen Anschlussbedingungen, Formulare und Datenblätter zum Download.

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Unternehmen

Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz besteht zu unserem Netz ein diskriminierungsfreier Zugang.

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Rechtliches

Alle wichtigsten Gesetze und Verordnungen, welche die Versorgung von Strom und Gas regeln, für Sie zusammengefasst.

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Wir sind auch gerne telefonisch für Sie da 036691 / 666-22

Neuigkeiten

Telefonische Erreichbarkeit zwischen Weihnachten / Silvester

Unsere Mitarbeiterin aus dem Team Netzwirtschaft ist vom 27.12.2023 bis 29.12.2023 zu folgenden Zeiten telefonisch unter der 036691 / 666 44 zu erreichen:

Mittwoch und Donnerstag 8.00 Uhr – 15.00 Uhr

Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Ihren Zählerstand können Sie bequem über unser Online-Portal melden: Netzgesellschaft Eisenberg mbH | Zählerstand melden (netz-eisenberg.de)

Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit!