Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) geregelt.
Zum 6. November 2007 wurde die bislang durchgeführte kostenbasierte Entgeltbildung durch die Anreizregulierung abgelöst.
Unsere Verträge vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der Netzgesellschaft Eisenberg GmbH.
Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers gemäß § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Hierbei handelt es sich um den Austausch von Informationen zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern.
Der Grundversorger für das Stromnetzgebiet der Netzgesellschaft Eisenberg mbH ist die Stadtwerke Eisenberg Energie GmbH.